Kostenerstattung

Die Grundlage für die Berechnung des Honorars bildet das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungen und deren medizinischer Notwendigkeit.

Der Patient tritt zunächst in Vorkasse und rechnet im Anschluss selbst mit seiner jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, in welcher Höhe Ihre Krankenkasse erstattet und zu welchen Bedingungen sie dies tut.

Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten, d.h. Sie reichen die Rechnung mit der Verordnung bei Ihrer Kasse ein und diese überweist, je nach Beteiligungshöhe, das Geld auf Ihr Konto. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten anteilig, je nach Vertragsbedingungen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Seit 2012 beteiligen sich auch gesetzliche Krankenkassen an den Behandlungskosten.

Ob ihre Krankenkasse die Behandlungen für z.B. Osteopathie übernimmt erfahren sie bei osteokompass.de

 

Chiropraktik 100 €
Osteopathie 100 €
Kinderosteopathie/-chiropraktik 90 €
Folgetermine Chiropraktik/Osteopathie 60 €
Folgetermine Kinderosteopathie/-chiropraktik   50 € 
Dry Needling 60 €

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